Seit dem 12. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg die neue Holzbau-Richtlinie. Der Schritt in die Gebäudeklasse 5 ist die Schlagzeile. Die praktische Arbeit steckt in den Nachweisen, die dafür zu erbringen sind.

Was passiert ist

Mit der neuen Holzbau-Richtlinie ist in Baden-Württemberg die Holztafelbauweise auch bei großen Mehrfamilien- und Bürogebäuden über 13 Meter Höhe zulässig, also in der Gebäudeklasse 5. Bisher waren dafür Abweichungen im Einzelfall nötig, die jedes Vorhaben zu einem Sonderfall machten. Ebenso entfällt die generelle Beschränkung der Größe von Nutzungseinheiten in der Gebäudeklasse 5. Auch Sonderbauten sind grundsätzlich möglich, allerdings mit weitergehenden Anforderungen: Bei größeren Raumzusammenhängen und bestimmten Sonderbauten, ausdrücklich Krankenhäusern, wird verbindlich ein Brandschutzgutachten verlangt. Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen begründet die Reform mit Planungssicherheit und Kosteneinsparungen für Bauherren.

Die Zahlen

  • Inkrafttreten: 12. Januar 2026
  • Neu zulässig: Holztafelbauweise in Gebäudeklasse 5, also über 13 m Höhe
  • Entfallen: generelle Größenbeschränkung von Nutzungseinheiten in GK 5
  • Neu verbindlich: Brandschutzgutachten bei größeren Raumzusammenhängen und bestimmten Sonderbauten
  • Wegfall: Einzelfallabweichung als Regelweg für mehrgeschossige Holzbauten

Was das für Kommunen bedeutet

Der praktische Gewinn liegt im Verfahren, nicht im Material. Wer bisher eine dreigeschossige Schule in Holz plante und über 13 Meter Höhe kam, brauchte eine Abweichung, mit ungewisser Dauer, ungewissem Ergebnis und einem Bauamt, das den Fall womöglich zum ersten Mal bearbeitete. Dieser Weg fällt für den Regelfall weg. Das verkürzt nicht die Bauzeit, aber die Vorlaufzeit, und es macht die Genehmigungsdauer kalkulierbar. Für Vergabeunterlagen heißt das: Der Brandschutz wandert aus dem Bereich „Risiko, das wir in der Ausschreibung offenlassen“ in den Bereich „Anforderung, die wir beschreiben können“.

Bei Sonderbauten bleibt es aufwendig, und das ist sachlich richtig. Sporthallen, Versammlungsstätten, Pflege- und Krankenhausbauten haben Nutzungsprofile, die sich nicht über eine Richtlinie standardisieren lassen. Kommunen sollten das Brandschutzgutachten deshalb nicht als Formalie am Ende der Planung einplanen, sondern als Leistung, die zu Beginn beauftragt wird. Es bestimmt Konstruktion, Bekleidung und Ausbau und damit die Kosten.

Was das für Investoren und Bauherren bedeutet

Für Investoren ist die relevante Frage, was der Nachweis kostet und was er einspart. Kapselung, Bekleidung und Detailausbildung im Holzbau sind Kostentreiber; wie viel Holz sichtbar bleiben darf, entscheidet sich am Brandschutzkonzept. Wo Oberflächen bekleidet werden müssen, entstehen zusätzliche Schichten und Arbeitsgänge; wo sie sichtbar bleiben können, entfallen sie, und die Wirkung der Konstruktion wird zum Ausbaustandard. Diese Abwägung ist im mehrgeschossigen Holzbau der zentrale wirtschaftliche Punkt und einer, den man nicht der Ausführungsplanung überlassen sollte.

Zweiter Punkt: Bankenfähigkeit. Ein Vorhaben, das über eine Einzelfallabweichung genehmigt werden muss, hat für Finanzierer ein Genehmigungsrisiko. Fällt dieses Risiko weg, verbessert sich die Verhandlungsposition, teilweise auch die Konditionen, nicht dramatisch, aber messbar. Für Projektentwickler mit mehreren Vorhaben ist das ein struktureller Vorteil, weil sich Typenlösungen wiederholen lassen, statt bei jedem Standort neu verhandelt zu werden.

Einordnung

Die Richtlinie erweitert Möglichkeiten, sie senkt keine Anforderungen. Wer erwartet, dass Brandschutz im Holzbau nun einfacher wird, missversteht die Richtung: Er wird berechenbarer. Der Aufwand verlagert sich von der Verhandlung mit der Behörde zur sauberen Planung im Vorfeld, was für erfahrene Planer eine Erleichterung und für Gelegenheitsbauherren eine neue Hürde ist. Zu beachten ist außerdem der Flickenteppich zwischen den Ländern: Die Muster-Holzbaurichtlinie wurde bundesweit beschlossen, die Umsetzung erfolgt aber Land für Land und mit Unterschieden im Detail. Wer in mehreren Bundesländern baut, kann sich nicht auf eine einheitliche Lage verlassen. Ergänzend lohnt der Blick auf die Forschung, die die nächste Stufe vorbereitet, etwa zum Rettungsweg im mehrgeschossigen Holzbau.


Quellen: nbau: Bauen mit Holz wird erleichtert · MLW Baden-Württemberg: Pressemitteilung

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