Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 10. Juli mit 323 zu 271 Stimmen beschlossen. Was als Heizungsgesetz bekannt wurde, ist damit Geschichte: die Pflicht verlagert sich vom Gerät auf den Brennstoff.

Was passiert ist

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 10. Juli 2026 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen: 323 Abgeordnete stimmten für den Regierungsentwurf, 271 dagegen. Kern der Änderung ist die Streichung der Paragrafen 71 und 72 GEG, die den Einbau neuer Heizungen an einen Anteil erneuerbarer Energien banden. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben damit langfristig zulässig. Stattdessen müssen die Brennstoffe bis 2045 vollständig klimaneutral sein, mit einer stufenweise steigenden Beimischungspflicht für grünes Gas beziehungsweise grünes Heizöl ab 2029. Das Gesetz war am 13. Mai im Kabinett beschlossen worden; mit dem Inkrafttreten wird Ende Juli oder Anfang August gerechnet.

Die Zahlen

  • Abstimmung im Bundestag: 323 Ja, 271 Nein
  • Datum: 10. Juli 2026
  • Entfallende Vorschriften: §§ 71 und 72 GEG
  • Klimaneutrale Brennstoffe: verpflichtend bis 2045
  • Beginn der Beimischungspflicht: 2029
  • Erwartetes Inkrafttreten: Ende Juli/Anfang August 2026

Was das für Kommunen bedeutet

Die kommunale Wärmeplanung gewinnt an Bedeutung, weil sie nun praktisch die einzige Steuerungsebene ist. Wenn der Bund Technologien freistellt, entscheidet die örtliche Planung darüber, welche Lösung in einem Quartier trägt. Gemeinden sollten damit rechnen, dass Eigentümer in den kommenden Jahren verstärkt Gasheizungen einbauen, legal, aber mit einem Betriebskostenrisiko ab 2029. Diese Erwartung gehört in die Anschlussprognose für Wärmenetze: Wer heute eine Gasheizung einbaut, wird in einigen Jahren zum wahrscheinlichen Anschlusskunden, sobald grüne Brennstoffe im Preis anziehen.

Für kommunale Eigenbestände (Schulen, Verwaltungsgebäude, Wohnungen) bleibt die Empfehlung unverändert, unabhängig vom Gesetz: Wo eine Wärmepumpe technisch sinnvoll und förderfähig ist, ist sie die risikoärmere Wahl, weil Strompreise politisch und marktseitig besser abschätzbar sind als die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe.

Was das für Investoren und Bauherren bedeutet

Im Neubau ändert sich faktisch wenig: Wer Fördermittel für Effizienzhäuser nutzen will, kommt an einer effizienten, elektrisch betriebenen Wärmeversorgung kaum vorbei. Für Bestandsportfolios ist die Novelle eine Erleichterung bei der Investitionsentscheidung und eine Verschiebung des Risikos in die Zukunft. Die kaufmännische Frage lautet: Was kostet eine Kilowattstunde grünes Gas 2032, und wer zahlt sie: Eigentümer oder Mieter? Bei Gewerbeimmobilien mit langfristigen Mietverträgen und Nebenkostenregelungen ist das eine Klausel, die man jetzt lesen sollte.

Für ESG-Berichte gilt eine Einschränkung, die nationales Recht nicht aufhebt: Investoren und Finanzierer bewerten Emissionen, nicht Zulässigkeit. Ein Gebäude, das gesetzeskonform mit Gas heizt, kann in einer Portfoliobewertung dennoch als Transitionsrisiko erscheinen.

Einordnung

Die Abstimmung mit 323 zu 271 Stimmen zeigt, dass dieses Thema politisch weiterhin umstritten ist: kein Konsensgesetz, sondern eine knappe Mehrheitsentscheidung. Ordnungspolitisch ist die Verlagerung vom Gerät auf den Brennstoff konsequent: Sie lässt Technologiewettbewerb zu und reguliert das, was tatsächlich Emissionen verursacht. Die offene Flanke bleibt die Mengenfrage. Klimaneutrale Brennstoffe sind knapp, ihre Herstellung ist energieintensiv, und die Konkurrenz aus Industrie, Luft- und Schifffahrt ist erheblich. Ob 2045 genug grünes Gas für die Gebäudewärme verfügbar ist, entscheidet über den Erfolg des Konzepts, und diese Frage beantwortet kein Gesetz, sondern ein Markt, der noch aufgebaut werden muss. Für die Baupraxis ist deshalb der andere Teil des Pakets bedeutsamer: die Nachweispflichten zum Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus, die die Materialwahl betreffen.


Quellen: Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle · Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Kontakt aufnehmen

Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie uns über Ihr nächstes Projekt sprechen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Vida World europe GmbH

Adresse
Breisgauring 13, D-79427 Eschbach