Nicht nur der Preis: Holzbaukompetenz als Zuschlagskriterium
Das Vergaberecht erlaubt qualitative Zuschlagskriterien. Eine Handreichung empfiehlt 40 bis 60 Prozent Gewichtung für Qualität bei Holzbauprojekten.
Eine Handreichung der Holzbauinitiative beschreibt, wie öffentliche Auftraggeber Holzbaukompetenz zum Zuschlagskriterium machen können, und empfiehlt, Qualität mit 40 bis 60 Prozent zu gewichten. Das ist die wirksamste Stelle, an der eine Kommune ein Holzbauprojekt steuert.
Was passiert ist
Die Holzbauinitiative hat eine Orientierung zu qualitätssichernden Zuschlagskriterien bei Holzbauprojekten veröffentlicht. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass das Vergaberecht ausdrücklich erlaubt, neben dem Angebotspreis auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen. Empfohlen werden vier Kriterien: das fachübergreifende Planungskonzept, also wie das Team die Zusammenarbeit der Fachdisziplinen organisiert und den Planungsprozess strukturiert; Lösungsvorschläge, bewertet nach Materialgerechtigkeit, Dauerhaftigkeit und holzbauspezifischer Ausführungsqualität; Teamreferenzen, wobei ausdrücklich nicht das Büro allein zählt, sondern die tatsächlich eingesetzten Personen über nachweisbare Erfahrung im Holzbau und in fachübergreifender Zusammenarbeit verfügen sollen; sowie fachliche Qualifikationen, also holzbauspezifische Aus- und Weiterbildung der Teammitglieder. Zur Gewichtung empfiehlt die Handreichung 40 bis 60 Prozent für Qualitätskriterien; eine Beispielmatrix arbeitet mit einer Aufteilung von 50 zu 50 zwischen Preis und Qualität. Der Bezug zum seit 1. Juli 2026 geltenden Vergabebeschleunigungsgesetz ist ausdrücklich hergestellt.
Die Zahlen
- Empfohlene Qualitätsgewichtung: 40–60 %
- Beispielmatrix: 50 % Preis, 50 % Qualität
- Empfohlene Kriterien: 4 (Planungskonzept, Lösungsvorschläge, Teamreferenzen, Qualifikationen)
- Rechtsgrundlage: Vergaberecht erlaubt qualitative Zuschlagskriterien ausdrücklich
- Neuer Rahmen: Vergabebeschleunigungsgesetz, gültig seit 1. Juli 2026
Was das für Kommunen bedeutet
Das dritte Kriterium ist das praktisch wichtigste und wird am häufigsten falsch gemacht. Wenn eine Kommune Büroreferenzen abfragt, bekommt sie die Referenzliste des Unternehmens, nicht das Team, das ihr Projekt bearbeitet. Ein großes Büro mit beeindruckender Holzbaubilanz kann ein Vorhaben mit Mitarbeitenden besetzen, die noch keinen Holzbau geplant haben. Die Empfehlung, personenbezogene Erfahrung abzufragen, adressiert genau das, und sie ist vergaberechtlich zulässig, wenn sie sachlich begründet und transparent bewertet wird.
Zweiter Punkt: die Gewichtung. In der Praxis vieler Kommunen liegt das Preisgewicht bei Planungsleistungen deutlich über 50 Prozent, teils bei 70 oder 80 Prozent, nicht aus Überzeugung, sondern weil Preis leicht zu bewerten und schwer anzugreifen ist. Qualitätskriterien erfordern eine Bewertungsmatrix, eine begründete Punktvergabe und die Bereitschaft, diese Begründung im Zweifel zu verteidigen. Der Aufwand lohnt: Bei Holzbauvorhaben entscheidet die Planungsqualität über deutlich größere Summen als das Planerhonorar. Ein Fehler in der Werkstattplanung oder ein zu spät geklärtes Brandschutzdetail kostet ein Vielfaches der Ersparnis, die man beim Honorar erzielt hat.
Wichtig ist die saubere Trennung: Bei der Vergabe von Planungsleistungen sind Qualifikation und Konzept die entscheidenden Kriterien. Bei der Vergabe von Bauleistungen sind die Spielräume anders: dort geht es um Eignung, Referenzen und die technische Beschreibung der Leistung, während der Preis stärker durchschlägt.
Was das für Investoren und Bauherren bedeutet
Private Bauherren sind an das Vergaberecht nicht gebunden, aber die Logik gilt für sie genauso, mit dem Unterschied, dass sie sie ohne Begründungspflicht anwenden können. Wer einen Holzbau plant, sollte danach fragen, wer konkret im Team die Holzbauerfahrung mitbringt und wie früh die Werkstattplanung eingebunden wird. Das ist im Holzbau kein Detail: Weil vorgefertigte Bauteile eine früher abgeschlossene Planung erfordern, entscheidet die Qualität der Schnittstelle zwischen Entwurf, Tragwerk, TGA und Fertigung über Termin und Kosten.
Für die Vergabe größerer Volumina lohnt der Blick auf das Zusammenspiel mit der Losbündelung: Wer Gewerke bündelt, verlagert Verantwortung zu einem Vertragspartner, dann wird dessen Kompetenz zum kritischen Faktor, weil weniger Korrekturmöglichkeiten bleiben.
Einordnung
Diese Handreichung beschreibt keine neue Rechtslage, sondern die Nutzung einer vorhandenen. Qualitätskriterien sind seit Jahren zulässig, sie werden nur selten konsequent angewendet. Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Preisvergabe ist rechtssicher und angreifbarkeitsarm, Qualitätsvergabe erfordert Arbeit und Rückgrat. Wer die Empfehlung ernst nimmt, sollte deshalb nicht bei der Gewichtung anfangen, sondern bei der Bewertungsmatrix: eine Gewichtung von 50 Prozent Qualität ohne belastbare Bewertungsmethodik erzeugt nur Angriffsfläche. Und eine Einschränkung gehört dazu: Je stärker persönliche Qualifikationen gewichtet werden, desto schwerer haben es Betriebe und Büros, die gerade in den Holzbau einsteigen. Wo eine Kommune Kompetenzaufbau in der Region will, muss sie diesen Zielkonflikt bewusst austarieren, sonst bekommt sie dauerhaft dieselben drei Bieter. Die Frage nach der passenden Bündelungsstufe gehört deshalb zur Kriterienfrage.
Quellen: FNR/Holzbauinitiative: Qualitätssichernde Zuschlagskriterien bei Holzbauprojekten
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